TREPPENTECHNIK

DIN Norm 18065 + deren Fachbegriffe

Die DIN 18065 legt die Definitionen, die Meßregeln und Hauptmaße für Treppen im Bauwesen fest.

Während die Begriffe und Meßregeln allgemein für das Bauwesen gelten,
bezieht sich die Festlegung der Hauptmaße nur auf Treppen in und
an Gebäuden, sofern nicht Sondervorschriften bestehen,
die für Treppen von dieser Norm abweichende Festlegungen und Anforderungen enthalten.

Anhand unserer graphischen Darstellung sehen Sie
die gebräuchlichsten Begriffe und Bezeichnungen im Treppenbau.

Auftritte + Steigungen Schrittmaßregel

Für die Planung und Konstruktion einer bequem begehbaren
Wohnraumtreppe sollte die Schrittmaßregel angewandt werden.
Die durchschnittliche Schrittmaßlänge eines erwachsenen Menschen
beträgt beim bequemen Gehen 63cm, die Grenzwerte liegen
hier bei 59cm bis 65cm.

Schrittmaßberechnung: 2x Steigung (s) + 1x Auftritt (a) = Schrittmaß

Ist die Steigung 18,5cm hoch, sollte der Auftritt 26cm breit sein,
um ein Schrittmaß von 63cm zu erreichen.

Alle Kombinationen von Steigungshöhe und Auftrittsbreite sind zulässig, sofern sich das Ergebnis der angewandten Schrittmaßregel innerhalb von 59cm und 65cm befindet und die einzelnen Werte von Steigung und Auftritt die Grenzmaße siehe Tabelle der DIN 18065 nicht unter- oder überschreiten.

An- und Austritte

Jede Treppe hat einen An- (1.Stufe/Steigung) und einen Austritt (letzte Stufe/Steigung) Nachfolgend haben wir Ihnen einige Beispiele von An- und Austrittsmöglichkeiten dargestellt.

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